
Zur Grundausstattung der Reisebusse gehören neben ABS und ESP auch Abstandsregelautomaten, Lichtsensoren, Umrissleuchten und Tempobegrenzer bei 100 km/h (seit 1994). Um diese Standards einzuhalten müssen Reisebusse alle 12 Monate zur Hauptuntersuchung (HU) mit Untersuchung nach BOKraft. Zusätzlich findet im 2. & 3. Zulassungsjahr alle 6 Monate nach der letzten HU und ab dem 4. Zulassungsjahr alle 3 Monate nach der letzten HU eine Sicherheitsprüfung (SP) statt.
Wir legen großen Wert darauf, dass alle Busfahrer gut ausgebildet und erfahren sind. In der Richtlinie 2003/59/EG sind die Anforderungen an die Grundqualifikation und Weiterbildung von Berufskraftfahrern mit Führerschein Klasse C oder D festgelegt. Fahrer müssen ihre Grundqualifikation entweder
Danach müssen Bus- und Lkw-Fahrer in der gesamten EU ihre beruflichen Fähigkeiten auf dem aktuellen Stand halten und auffrischen, indem sie alle 5 Jahre an einer Weiterbildung teilnehmen.
Europaweit geltende Richtlinien bestimmen, wie lange Busfahrer am Steuer sitzen dürfen und wann ein Fahrerwechsel erfolgen muss. So gibt es beispielsweise einheitliche Tages- und Wochenlenkzeiten, die nicht überschritten werden dürfen. Auch muss nach spätestens 4,5 Stunden eine Pause eingelegt werden, um die Wachsamkeit und Aufmerksamkeit des Busfahrers sicherzustellen. Die Pause muss 45 Minuten betragen, kann aber nach Belieben in mehrere, kürzere Pausen von 15 und 30 Minuten aufgeteilt werden.
Jeder Sitzplatz verfügt über einen Sicherheitsgurt, der während der gesamten Fahrt angelegt sein muss. Momentan sieht das Gesetz noch keine Kindersitzpflicht in deutschen Reisebussen vor, jedoch empfehlen wir, Kleinkinder zwischen 0 und 3 Jahren in Kleinkindersitzen zu befördern. Diese sind während der Fahrt mit den im Bus angebrachten Zweipunktgurten zu befestigen und von der Begleitung der Kleinkinder mitzubringen. Der Busfahrer behält sich vor die Beförderung im Falle einer fehlenden Sitzvorrichtung abzulehnen.